Tel: 01525/ 8727125
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Brandenburger Charter, Enrico Schütz

Büro:

Goethestraße 3

14776 Brandenburg an der Havel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

aktueller Stand 15.04.2021

Vorbemerkungen

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Kunden, im Folgenden als "Mieter" bezeichnet und Brandenburg Charter, im Folgenden als "Vermieter" bezeichnet, über ein Boot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter die Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an. Änderungen vorbehalten.

Vertragsgegenstand

Der Mieter mietet das Boot als Selbstfahrer für maximal so viele Personen, wie es zugelassen ist. Die Mietpreise schließen ein: Die Nutzung von Boot und Außen- oder Innenborder, die Nutzung von Ausstattung und Zubehör des Bootes, den Wartungsdienst und Verschleißreparaturen, die Haftpflichtversicherung mit einer Deckung bis zu 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 200.000 Euro für Vermögensschäden und unbegrenzte Betriebsstunden des Motors. Darüber hinaus anfallende Kosten, wie z.B. Gebühren oder Aufwendungen für Betriebsstoffe, die für die Durchführung der geplanten Reise erforderlich sind, gehen zu Lasten des Mieters.

Ausstattung und Zubehör der Boote

Zubehör Van Vossen Vlet 800 Classic mit 21PS Dieselmotor von Nanni: Kabine 1, Schlafkojen 2, max. Passagieranzahl 6, 1 WC, Inhalt Wassertank:160 l, Dieseltank 75 Liter, Festschraube, Bugstrahlruder, Heckstrahlruder, Heckschraube, Interieur: Kühlschrank, Gasherd, Ausstattung: elektr. Anker, Badeleiter, Wasserdrucksystem, Navigation & Amp.; Elektronik: Batterieladegerät, Fahnenmast mit Flagge, Sicherheit: Gasflaschenlagerung, Feuerlöscher, Rettungswesten

Zubehör Kromoran 1140 "Ottilie" mit 95PS Dieselmotor von Sole: 2 Kabinen, Schlafkojen 6, max. 16 Passagiere, 2 WC, 3 Waschbecken, 2 Duschen innen, 1 Dusche außen, Inhalt Wassertank 1250Liter, Dieseltank 625 Liter, Festschraube, Bugstrahlruder, Heckschraube, Ausstattungen/ Einrichtung & Aufteilung: 2. Steuerstand, Innenfahrstand, Kabine, Nautische Instrumente, Echolot, Pantry, Kühlschrank, Spüle, Herd, Bimini-Top, Technische Ausrüstung: Landanschluss, Lenksystem, Scheibenwischer, Stauraum, Batterie, Tankanzeige, Voltmeter, Betriebsstundenzähler, Bugstrahlruder, Bugscheinwerfer, Drehzahlmesser, Anker, Geschwindigkeitsanzeige, Zubehör: Lenkradsteuerung, Polsterbezüge, Radio, See Reling, Badeplattform, Staukasten, Steuerkonsole mit Sitz, Unterwasseranstrich, Warmwasseranlage, Windschutzscheibe, Heckdusche, Dusche, Feuerlöscher, Heckspiegel, Hecktür zur Badeplattform, Batterieladegerät, Fahnenmast mit Flagge, Heizung Sicherheit: Gasflaschenlagerung, Feuerlöscher, Rettungswesten

Zubehör B1 Sloop Tagestourer mit 15 PS Außenborder, Benzin von Honda: Sitzpolster, Stehtisch mit Halterung, Konsole mit Steuerrad, Powertrim für Außenborder, Tankinhalt 25 Liter, Anker, Fender, Batterie mit Ladefunktion, Hauptschalter, Biminitop, Paddel, Schwimmwesten

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste (siehe Preise unter http://www.Brandenburg-Charter.de). Der Mietpreis wird vom Tag der Übernahme bis zum Tag der Rückgabe berechnet. Bei Rückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertragliche vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Kann bei vorzeitiger Rückgabe eines Bootes dieses vorzeitig wieder vermietet werden, berechnet der Vermieter nur den ihm tatsächlich entstandenen Schaden.

Vertragsabschluss

Ein Mietvertrag kommt durch das Prinzip von Angebot und Annahme zustande, wobei der Mieter sein Angebot mittels Buchung abgibt. Diese kann mündlich, schriftlich und telefonisch erfolgen. Die Buchung kann seitens des Mieters schriftlich vor Ort oder online Zustande kommen. Auf Basis der Annahme von Brandenburg Charter mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung per Mail oder per Unterschrift vor Ort, ist eine Buchung gültig. Nach Bestätigung der Buchung ist eine Anzahlung von 50% der Gesamtsumme innerhalb von 2 Wochen zu leisten.

Bei direkter Vermietung vor Ort muss der Mieter, wie auch nach einer Online Buchung, die unterschriebenen AGB´s zurück an den Bootsverleih geben, sowie eine Kaution in Höhe von 500€ für die VanVossen Vlet 800 Classic, 1000€ für die Kormoran 1140 und 150€ für die B1 Sloop und einen gültigen Personalausweis hinterlegen. Bei Buchung eines Führerscheinpflichtigen Bootes wird entweder ein Bootsführerschein Binnen oder ein Charterschein benötigt. Mit der Unterschrift des Chartervertrages erkennt der Mieter für sich und seine Mitreisenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters an.

Stornierung/Vertragsrücktritt

Vor der Vertragsannahme durch den Vermieter haben beide Seiten das Recht, ohne Bekanntgabe eines Grundes, ihr Vertragsangebot zurück zu ziehen. Eine Stornierung mit Geld zurück Garantie ist nur bei unvorhersehbaren Ereignissen wie z.B. ein Todesfall möglich. Der Mieter hat nach Vertragsabschluss einen vom Gesetzgeber gefordertes 14-tägiges Widerrufsrecht. Kann der Mieter die Charter nicht antreten, so informiert er unverzüglich den Vermieter. Stornokosten vor Charterbeginn: bis 6 Wochen vor Reiseantritt 50%, ab dann die volle Mietgebühr von 100%, es sei denn, das Boot kann anderweitig vermietet werden; in diesem Fall sind lediglich 60,00 Euro Bearbeitungsgebühr fällig. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

Unverfügbarkeit

Wenn der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist das Boot oder ein gleichwertiges / höherwertiges Boot zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in Notfällen, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem.

Haftung

Die Charterboote sind alle sowohl gegen Kasko- als auch gegen Haftpflichtschäden versichert. Schäden, die vom Charterer verursacht wurden und nicht vollständig durch die bestehende Kasko und Haftpflichtversicherung gedeckt sind, hat der Charterer dem Vercharterer auch über die hinterlegte Kaution hinaus zu ersetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass Schäden, die durch den Mieter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbei geführt werden, aufgrund der bestehenden Versicherungsbedingungen, auch direkt von der Versicherungsgesellschaft bei dem Charterer regressiert werden können. Die Kaution muss vor Fahrtantritt in bar hinterlegt werden. Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, müssen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung (500€-1000€ bei Kabinenbooten und 150€ bei Tagesbooten) vom Mieter getragen werden, auch wenn eventuell eine niedrigere Kaution hinterlegt wurde. Sollte der Mieter einen Schaden oder Verlust verursachen, der die Weitervercharterung des Bootes unmöglich macht, bleibt es dem Vermieter überlassen, die Charterausfallkosten beim Mieter geltend zu machen. Es wird empfohlen eine entsprechende Skipper Haftpflichtversicherung und/oder Charterkautionsversicherung abzuschließen. Der Mieter verpflichtet sich das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Er haftet dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seiner Einrichtung, sondern auch für den Verlust derselben. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die gesamte Kaution ein zu behalten, um die Kosten einer Reparatur des Bootes zu decken. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Auftretende Mängel am Boot sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vermieter noch eine Kürzungen der Chartergebühr oder einen Vertragsrücktritt. Der Genussverlust in Folge einer Havarie oder eines Unfalls, der während der Vermietung vorfällt, kann, unabhängig von der Ursache, nicht der Grund einer ganzen oder teilweisen Rückzahlung sein.

Falls während der Fahrt ein technisches Problem auftritt, informieren Sie uns bitte umgehend. Bei selbst verschuldeten Problemen werden die Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter und seine Begleiter nutzen das Boot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder dessen Begleitern ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vermieter keine Gewähr. Der Vermieter haftet nicht bei Verletzungen/Unfällen, die durch die Benutzung von Wasserski/Mono Ski, Wakeboard, Kneeboard und Tube oder ähnliche Wassersportartikel entstehen, auch wenn diese durch den Vermieter zur Verfügung gestellt werden. Die durch den Vermieter abgeschlossene Kasko – und Haftpflichtversicherung führt zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für diejenigen Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine in Regressnahme des Mieters vorbehalten hat. Der Mieter haftet jedoch unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenem Zweck, durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Für Handlungen und Unterlassungen des Mieters, für die der Vermieter von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Mieter den Vermieter von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten der Rechtsverfolgung frei. Der Mieter übernimmt und nutzt das Boot auf eigene Verantwortung und ausschließlich für private Zwecke. Verspätete Schiffsrückgabe und durch den Mieter verschuldete Nichtbenutzbarkeit vom Boot, Einrichtung und Zubehör führen zu Schadenersatzansprüchen seitens des Vermieters. Der Mieter haftet voll für Schäden, die durch (Haus-) Tiere des Mieters verursacht werden. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Die für das Boot abgeschlossene Haftpflichtversicherung haftet nicht für Unfallschäden, die auf dem Mietobjekt reisende Personen erleiden (gilt auf für gezogenen Mitreisende auf Wasserski, Tube etc.).

Kaution

Bei Übernahme muss eine Kaution in Bar hinterlegt werden. Die Kaution wird auf dem Übernahmeprotokoll (Checkliste über Zustand der Mietgegenstände) vom Mieter und Vermieter bestätigt. Werden die Mietgegenstände ordnungsgemäß und unbeschädigt zurückgegeben, wird die Kaution nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung in Bar erstattet. Die Kaution dient zur Abdeckung von Schäden an Boot, Außenborder oder Ausrüstungsgegenstände durch Brand Diebstahl sowie Beschädigungen bei Eigen- oder Fremdverschulden und den damit verbundenen Kosten auf Seite des Vermieters wie z.B. Fahrkosten, Telefon usw... Bei einem Schaden wird die Kaution einbehalten bis die Schadensumme feststeht. Ist die festgestellte Schadensumme niedriger, als die hinterlegte Kaution, wird der Restbetrag dem Mieter erstattet. Die losen Ausrüstungsgegenstände (Zubehör, Sicherheitsausrüstung usw.) sind nicht Bestandteil der Kaskoversicherung. Der Verlust ist durch den Kunden zu ersetzen. Minderung des Mietpreises bei verspäteter Übergabe oder Mängeln

Wird das Boot oder ein gleichwertiges Ersatzboot nicht rechtzeitig zum im Chartervertrag vereinbarten Termin vom Vermieter zur Verfügung gestellt, so kann der Mieter bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten. Schäden am Boot und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit vom Boot nicht beeinträchtigen und die Nutzung dessen weiterhin im zumutbaren Rahmen ermöglichen, berechtigen nicht zum Rücktritt. Eine Minderung ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen.

Übernahme / Rückgabe

Der Mieter erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Boot und dessen Benutzung. Mieter und Vermieter prüfen das Boot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter auf Schäden aufmerksam zu machen, welche von diesem Übersehen wurden. Bei der Rücknahme prüft der Vermieter das Boot erneut und ist berechtigt, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden zu berechnen. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Vermieter den Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt hat. Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht. Uhrzeiten für Übernahme und Rückgabe sowie Folgen von Verspätungen werden im Vertrag geregelt und sind bindend. Ist es für den Mieter erkennbar, dass er den Rückgabetermin nicht einhalten kann, so ist der Vermieter sofort zu informieren. Jede angefangene-überzogene Stunde wird dann mit dem doppelten Mietpreis berechnet, um den Schaden für einen evtl. Nachmieter auszugleichen. Bei Übernahme und Rückgabe kann über den Zustand der Mietgegenstände ein Protokoll gefertigt werden, das vom Mieter und Vermieter unterzeichnet wird. Dem Mieter ist ein gereinigtes und voll getanktes Boot zu übergeben, der Mieter hat es besenrein und nach Absprache entweder voll getankt zurückzugeben oder die Betriebsstunden nach vereinbarten Preis zu bezahlen (Ausnahme ist gerade die B1 Sloop, dort ist der Kraftstoff inklusive). Wird das Boot nicht im ordentlichen Zustand, gereinigt (stark verdreckt) und betankt zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt, mindestens 100€ der Kaution einzuhalten, sollte die Betankung und Reinigung die 100€ sogar überschreiten, wird der Betrag ein behalten der für das volltanken und reinigen tatsächlich notwendig war. Der Mieter muss bei Vertragsabschluss zusätzlich die Abnahmereinigung des Bootes gegen eine Gebühr von 50€ bis 150€ bezahlen, ja nach Bootstyp. Ausnahme bildet hier wieder die B1 Sloop, hier gibt es keine Reinigungsgebühr, außer das Boot wir stark verschmutzt zurück gegeben, dann werden 50€ fällig.

Nutzung

Die Boote und alle Mietgegenstände sind mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Insbesondere beim Motor ist laufend auf Austritt von Kühlwasser zu achten, da nur dann eine Kühlung gewährleistet ist.

Seemännische Sorgfaltspflicht

Der Mieter verpflichtet sich wie folgt, die Grundsätze der guten Seemannschaft zu befolgen, die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrungen in der Führung eines Boots zu besitzen, Sicherheitsausrüstung usw. an Bord zu nehmen, Schwimmwesten zu tragen und bei jeder Fahrt ein betriebsbereites Handy mitzuführen. Der Mieter hat die Vorschriften der dem Fahrgebiet zuständigen Behörden zu beachten. Er ist darüber hinaus verpflichtet, sich nach den örtlichen Anforderungen und Gesetzen, sowie eventuellen Abweichungen zu erkundigen (insb. Sicherheitsausrüstungen; Befahrbarkeit, Tempolimits, Abstandsregelungen, Naturschutzgebiete, Schifffahrtssperren, Schleusenzeiten, etc.). Für Folgen und Strafen aufgrund der Nichteinhaltung von Vorschriften und Gesetzen haftet ausschließlich der Mieter. Vor Fahrtbeginn muss sich der Mieter über die Gegebenheiten des Fahrgebietes eingehend informieren (z. B. über Untiefen, Strömungen, Winde und veränderte Wasserstände bei starken Winden, usw.) Der Mieter ist verpflichtet, vor jeder Ausfahrt Informationen über den Wetterverlauf einzuholen.

Diebstahlsicherung

Werden Bei-Boote (Standup-Paddel, Kanu etc.) an Land abgestellt, sind sie dort gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Bei allen Booten mit Außenbord-Motoren ist darauf zu achten, dass der Motor mit einem entsprechenden Schloss am Boot gesichert ist. Bei Brandenburg Charter sind die Motoren bereits entsprechend gesichert, zuzüglich eines Stahlseiles gegen Schutz vor Verlust bei Lockerung. Diese Sicherungen darf vom Mieter nicht entfernt werden. Das Zubehör der Boote (Schwimmwesten, Anker, Leinen, Fender, etc.) ist vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Das Zubehör ist nicht Bestandteil der Vollkasko Versicherung.

Fahrzeugführer

Der Fahrer muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Sportboot zu führen. Der Fahrzeugführer muss in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das entsprechende Boot und Gewässer sein (nach deutschem Recht), außer er hat einen gültigen Charterschein, den er durch eine ca. 3 stündige Einweisung erwerben kann. Ausnahme: Für Fahrzeuge mit weniger als 15 PS ist kein Führerschein erforderlich. Für den Fahrer gilt ein absolutes Alkoholverbot. Die Bootsvermietung behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, falls der Fahrzeugführer ihrer Ansicht nach die Verantwortung nicht übernehmen kann. In einem solchen Fall werden sämtliche vom Mieter geleisteten Zahlungen zurückerstattet, darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters bestehen nicht. Der Fahrzeugführer muss mindestens das 20. Lebensjahr vollendet haben; er ist für seine Mannschaft, das Boot sowie Einrichtung und Zubehör verantwortlich.

Verbotene Nutzungen

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden, bei Beteiligungen an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven und sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung und Verleihung, zu Fahrten, die außerhalb des vereinbarten Fahrgebietes liegen, zum Schleppen und Bergen eines anderen Schiffes sowie zu Nachtfahrten und Fahrten bei unsichtigem Wetter, es sei denn, es liegt ein Notfall vor. Die Mitnahme von Tieren (spez. Hunde, Katzen) ist generell verboten (außer mit ausdrücklicher Genehmigung). Das Rauchen an Bord und im Boot ist verboten. Dem Mieter ist es untersagt, Veränderungen an Boot, Motor sowie Einrichtung und Zubehör vorzunehmen. Das Befahren von Buchten ist unter Motor untersagt.

Verhalten im Schadenfall

Der Mieter ist verpflichtet auftretende Schäden, Havarien, Beschlagnahmungen, Diebstähle usw. unverzüglich dem Vermieter zu melden (Telefon, E-Mail). Der Mieter hat für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Der Mieter ist nicht berechtigt Schadenersatzansprüche anzuerkennen (Verlust des Versicherungsschutzes). Falls ein während der Mietzeit auftretender kleiner Schaden die Weiterfahrt nicht behindert, muss der Mieter schnellstmöglich den Mietgegenstand zurückgeben, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit dieser behoben werden kann, bzw. für den Nachfolgemieter keine Verzögerung entsteht. Der Mieter kann gegenüber dem Vermieter seinen Genussverlust nicht geltend machen. Brand- und Explosionsschäden, Einbruchdiebstahl und Diebstahl sind der zuständigen Polizeibehörde und im Hafenbereich zusätzlich der zuständigen Verwaltung unverzüglich anzuzeigen. Hierbei ist ein Protokoll mit Angaben sämtlicher beteiligter Personen, Fahrzeuge und Zeugen anzufertigen. Die durch Verstoß oder Nichtbeachtung der Vorschriften entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Unfälle nach dem Seeunfalluntersuchungsgesetz (das sind z.B. Schiffsuntergänge oder schwere Sachschäden) sind außerdem unverzüglich dem zuständigen Seeamt zu melden. Im Falle einer Kollision mit einem anderen Schiff ist unverzüglich ein Protokoll über Hergang, Ursache, Schäden und Beteiligte aufzunehmen. Im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen muss das Boot immer mit der eigenen Leine abgeschleppt werden und es sind keine Vereinbarungen über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen. Der Mieter hat selbst bei geringfügigen Schäden einen Unfallbericht (inkl. Foto) unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.

Benutzung von Wassersportzubehör

Die Benutzung von Wassersportzubehör wie z.B. Wasserski, Tube etc. geschieht auf eigene Gefahr und darf nur mit mindestens zwei Personen an Bord ausgeführt werden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden. Die Benutzung von Schirmdrachen ist grundsätzlich verboten.

Nebenabreden / salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrags ungültig sein, so gelten doch die übrigen Bestimmungen. Mündliche Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht einer abschließenden Regelung. Mögliche unwirksame Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.

Treibstoff

Der Treibstoff ist nicht im Charterpreis enthalten (außer aktuell bei der Van Vossen 800 Classic und den Tagestourer B1 Sloop). Das Boot wird genügend betankt übergeben. Nach Rückgabe des Bootes werden die Betriebsstunden abgelesen und somit der verbrauchte Treibstoff berechnet. Im Fall der Kormoran 1140 bedeutet das: 10€ Zahlung pro verbrauchter Betriebsstunde.

Gerichtsstand

Erfüllungsort dieses Vertrages und Gerichtsstand ist Deutschland, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.

Brandenburg Charter